Verwertungsgesellschaft

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Eine Verwertungsgesellschaft ist eine merkwürdige Erfindung, die von einem normal denkenden Kamel kaum zu begreifen ist. Es gibt viele Verwertungsgesellschaften, z.B. die GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VFF, VG Musikedition, GÜFA, VGF, GWFF, VG Media, VGWM oder die VG TWF (um mal einige aus Deutschland zu nennen).

Und was macht so eine Verwertungsgesellschaft nun? In der Regel handelt es sich bei einer Verwertungsgesellschaft um eine Briefkastenfirma bei der 1-Euro-Jobber in Kurzarbeit rund um die Uhr Rechnungen und Zahlungsaufforderungen für nicht erbrachte Leistungen schreiben. Selbst etwas herstellen oder dienstleisten tut eine Verwertungsgesellschaft nämlich nicht. Mit diesen Rechnungen erzielt eine Verwertungsgesellschaft aber nur ca. 15% ihres Umsatzes, 85% der Kohle wird automatisch per Zauberei (sprich: komische Gesetze und Regeln und Abkommen) in die Kassen der Verwertungsgesellschaft gespült. Kompliziert? Gut, vielleicht klappt das mit Bildern besser.

Bild 1 (Dienstleistung und Bezahlung)[bearbeiten]

Dienstleistung und Bezahlung.png

So funktioniert das mit dem Dienstleisten und der Bezahlung normalerweise. Einfach, und für jedes Kamel zu begreifen. Frau B., Frau H. und Herr Z. schaufeln den Dung des Kamels weg, und erhalten dafür vom Kamel Taler (hier: €uronen).

Bild 2 (Dienstleistung und Bezahlung und Verwertungsgesellschaft)[bearbeiten]

Per Lobbyarbeit, irrem Erfindertum und komischen Gesetzen kommen nun die Verwertungsgesellschaften ins Spiel. Um es nicht noch komplizierter zu machen, werden alle aktuellen 768 deutschen Verwertungsgesellschaften in diesem Bild zusammengefasst als „V€rw€rtung$g€$€ll$chaft“ bezeichnet.

Dienstleistung und Bezahlung und Verwertungsgesellschaft.png

Die verrichtete Dienstleistung von Frau B., Frau H. und Herrn Z. und die Bezahlung durch das Kamel bleiben wie im ersten Beispiel, aber im Gegensatz zum einfachen Beispiel in Bild 1 verdient die V€rw€rtung$g€$€ll$chaft in der Realität an allen Ecken und Enden mit:

  1. Kopien jeglicher Art sind abgabepflichtig, in diesem Beispiel wären das der zweite Dunghaufen des Kamels und Schaufel 2 und 3 der Dienstleister
  2. die Benutzung von etwas, was jemand anderes erschaffen hat, ist abgabepflichtig (hier die Schaufel, die vom anonym bleiben wollenden Schaufelerfinder oben links kreiert wurde)
  3. Frau B. trällert während der Arbeit einen lizenzpflichtigen Chart-Titel, das Trällern von lizenzpflichtigem Liedgut ist abgabepflichtig (zumal es sich hier auch noch um eine öffentliche Aufführung handelt), ebeso zahlen muss das Kamel, was beim Dungen die Dungablassgeräusche mit lizenzpflichtigem Liedgutgepfeife zu verdecken versucht.
  4. jeder, der etwas produziert, muss in einer Verwertungsgesellschaft Mitglied sein, die Mitgliedschaft ist gebürenpflichtig (dafür gibt es dann später eine in den meisten Fällen theoretische Gewinnbeteiligung)
  5. das wäre dann so eine theoretische Gewinnbeteiligung, denn da das Geldzerteilen an alle Mitglieder viel zu sehr einer Arbeit gleich käme, wird der Gewinn nur an die 10-20 größten Dungproduzenten aller Mitglieder asugeschüttet, das kann man beim Kaffetrinken so nebenbei erledigen. Der Schaufelerfinder als Kleinproduzent geht leer aus (trozdem danke für den Mitgliedsbeitrag).
  6. hier werden zwar die Schaufeln benutzt (einmal zum Dung-, das andere Mal zum Geldschaufeln), Geld fließt an diesen Stellen zwischen den Beteiligten aber nicht
  7. als Groß-Dung-Produzent geht jährlich ein feines Sümmchen an Herrn Bohlen, auch wenn er mit ...
  8. der ganzen generierten Kohle aus der Dungschaufeldienstleistung gar nix zu tun hat

Weblinks zum Thema[bearbeiten]